Was die Erwachsenen wissen sollen – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung Allgemein:
Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (in Kurzform „AGB`s" genannt) regeln die vertragliche Bindung zwischen der Kundin/dem Kunden und dem Verein MoVe. Es gelten immer die vorliegenden AGB´s des Verein MoVe. Anders lautende Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form rechtsgültig und müssen vom Verein MoVe bestätigt werden. Wird eine Bedingung des Vertrags oder der AGB´s als rechtlich ungültig erklärt, so bleiben die restlichen Bedingungen weiterhin gültig. Die ungültige Bedingung wird durch eine ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Vertragsabschluss
1. Angebote des Vereins MoVe sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.
2. Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformulars, welches vor der ersten Einheit online von den Erziehungsberechtigten auf www.movefant.at ausgefüllt werden muss.
3. Anmeldungen, sofern im Folgenden nicht abweichend geregelt, nach dem Zeitpunkt des Einlangens berücksichtigt. Langen somit mehr Anmeldungen ein, als Plätze für die Teilnahme zur Verfügung stehen, so werden die Plätze jenen Teilnehmern überlassen, deren Anmeldung beziehungsweise Einzahlungen früher eingelangt sind.
4. Ein Kurs kommt nur zu Stande, wenn die erforderliche Anzahl von Anmeldungen/Einzahlungen eingelangt sind.
Die Kurse sind wie folgt gestaltet und es gelten die folgenden Zahlungsmodalitäten:
Bewegungsdschungel: 15 Einheiten à 60 Minuten - Die gesamte Kursgebühr ist bis zur 1. Einheit auf das Vereinskonto einzubezahlen.
Zirkusgruppe: 15 Einheiten à 90 Minuten - Die gesamte Kursgebühr ist bis zur 1. Einheit auf das Vereinskonto einzubezahlen.
Entwicklungsbegleitung Klettern in der Halle/Entwicklungsbegleitung Bouldern: 6 Einheiten à 60 Minuten -Innerhalb einer Woche ab Anmeldung ist der gesamte Kursbeitrag auf das Vereinskonto zu überweisen. Erst wenn die Einzahlung eingegangen ist, ist der Platz reserviert.
Entwicklungsbegleitung im Wasser: 1 Einheiten à 55 Minuten - Innerhalb einer Woche ab Anmeldung ist der gesamte Kursbeitrag auf das Vereinskonto zu überweisen. Erst wenn die Einzahlung eingegangen ist, ist der Platz reserviert.
WasserIntensivtage: 3 Einheiten à 75 Minuten - Innerhalb einer Woche ab Anmeldung ist der gesamte Kursbeitrag auf das Vereinskonto zu überweisen. Erst wenn die Einzahlung eingegangen ist, ist der Platz reserviert.
Gespräche mit Eltern: eine Einheit 50 Minuten Es können begleitende Reflexionsgespräche in Anspruch genommen werden. Die Gespräche werden von Kerstin Löffler und Monika Hamerle durchgeführt. Auf Wunsch kann dies auch nur mit Kerstin Löffler od. Monika Hamerle stattfinden.
Stornobedingungen
Bei Semestergruppenangeboten (Zirkus und Dschungel) ist es nicht möglich, versäumte Einheiten nachzuholen.
Dem Teilnehmer kommt ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nach folgenden Bedingungen zu:
Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Kursgebühr werden erstattet
Rücktritt bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Kursgebühr werden erstattet
Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25% der Kursgebühr werden erstattet
Für Rücktrittserklärungen wird die Schriftform empfohlen.
Bei einem Rücktritt 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird jedenfalls eine Bearbeitungsgebühr von Euro 35,- verrechnet.
Bei Nichterscheinen und vorzeitigem Abbruch erfolgt keine Rückerstattung. Ersatzteilnehmer_innen können genannt werden, wobei sich der Verein Move vorbehält, Ersatzteilnehmer_innen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Sollte die Teilnahme an einem Kurs VOR Kursbeginn aufgrund einer Erkrankung bzw. Verletzung nicht möglich sein (Arztattest erforderlich) kann der Betrag abzüglich Bearbeitungsgebühr (35 Euro) rückerstattet werden.
Haftung
1. Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf alleinige Gefahr des Teilnehmers.
2. Der Verein MoVe haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden.
3. Ausgeschlossen ist weiters die Haftung des Vereins MoVe für Schäden an Gegenständen, die der Teilnehmer zum Kurs mitbringt, für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie bloße Vermögensschäden, insbesondere auch Reisekosten. Von der Mitnahme von elektronischen Geräten (Handys, DS etc.) wird dringend abgeraten.
Sicherheit
1. Der Teilnehmer muss den für den Kurs erforderlichen Gesundheitszustand aufweisen. Eine ärztliche Untersuchung vor Kursbeginn wird empfohlen. Tatsachen, die gegen den erforderlichen Gesundheitszustand sprechen, sowie bekannte Beeinträchtigungen sind den Kursleiterinnen vor Beginn mitzuteilen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Teilnahme obliegt dieser. Insbesondere sind die Kursteilnehmerinnen berechtigt, Teilnehmer_innen, die nicht den erforderlichen Gesundheitszustand aufweisen oder an ansteckenden Krankheiten leiden, von der Teilnahme am Kurs beziehungsweise einer Einheit auszuschließen. Erfolgt ein solcher Ausschluss unmittelbar vor oder während einer Einheit, so kann die Kursgebühr für diese Einheit nicht rückerstattet werden. Bei einer regelmäßigen Einnahme von Medikamenten ist dies vor Kursbeginn der Kursleiterin mitzuteilen.
2. Die Kursleiterinnen geben in der ersten Einheit eines Kurses die Verhaltensregeln bekannt. Diese sind durch die Teilnehmerinnen strikt einzuhalten. Erziehungsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass diese durch minderjährige Teilnehmer_innen eingehalten werden
beziehungsweise eingehalten werden können. Ebenso sind Weisungen der Kursleiterinnen, die die körperliche Sicherheit der Teilnehmer betreffen, strikt einzuhalten. Gleiches gilt für Weisungen des Betreibers der jeweiligen Anlage, in der der Kurs abgehalten wird, und dessen Personal. Um die Sicherheit der Gruppe beziehungsweise des einzelnen Teilnehmers zu gewährleisten, behält sich der Verein MoVe vor, Teilnehmer_innen jederzeit wegen Verletzung der Verhaltensregeln oder solcher Weisungen abzumahnen und bei fortgesetzter Widersetzlichkeit, mutwilliger Sachbeschädigung, Straftaten oder ähnlichem von der betreffenden und den noch ausständigen Einheiten auszuschließen. Minderjährige Teilnehmer_innen sind in solchen Fällen von den Erziehungsberechtigten vom Veranstaltungsort unverzüglich abzuholen. Es besteht dies falls kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Zusätzlich zu den vorigen Punkten gilt in allen Hallen: die Hallenordnung und allfällige Sicherheitsanweisungen des Betreibers strikt Folge zu leisten. Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer_innen haben darauf hinzuwirken, dass sich diese in umsichtig und verantwortungsvoll Verhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass trotz Einhaltung sämtlicher gebotener Sicherheitsvorkehrungen bei allen movefantenAngeboten ein nicht kalkulierbares Gesundheits- bzw. Verletzungsrestrisiko besteht.
3. Die Teilnehmer_innen werden am Beginn jeder Einheit am vereinbarten Sammelpunkt abgeholt und am Ende der Einheit dort wieder entlassen. Nehmen minderjähriger Teilnehmer_innen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Kurseinheit teil, so trifft die Aufsichtspflicht vor der Abholung und nach der Entlassung am Sammelpunkt die Erziehungsberechtigten.
Datenschutz
Die von Ihnen auf der Beitrittserklärung (Anmeldeformular) angegebenen personenbezogenen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden vom Verein MOVE (ZVR-Zahl: 3994914419) zum Zweck der Mitgliederverwaltung auf Rechtsgrundlage der Vertragserfüllung (Mitgliedschaft) verarbeitet. Foto- bzw. Videoaufnahmen die anlässlich von Verein MOVE erstellt wurden, dürfen durch den Verein MOVE zu Werbezwecken (z.B.: auf der Website) und zur inhaltlichen Dokumentation der Vereinsarbeit verwendet werden, es sei denn, eine/e TeilnehmerIn widerspricht der Verwendung solcher Aufnahmen, auf denen er/sie aufgenommen wurde, ausdrücklich in schriftlicher Form. Es besteht keine Absicht Ihre Daten an Dritte, an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln. Die Daten werden für die Dauer der aufrechten Mitgliedschaft (Ende eines Kurses) gespeichert. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Die Bereitstellung der Daten ist für die Erfüllung des gegenständlichen Vertrags (Mitgliedschaft) notwendig. Ohne diese Daten ist eine Erbringung der Dienstleitung nicht möglich. Es besteht keine Absicht Ihre Daten für automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Datenanalyse zu Verhalten, Gewohnheiten, Präferenzen etc.) zu verarbeiten. Wir haben der Erfassung von Daten mittels Google Analytics auf dieser Webseite widersprochen (siehe Datenschutz von Jimdo).
Allgemeines
1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Vereins MoVe ist Klosterneuburg.
2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Verein MoVe und dem Teilnehmer ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für Klosterneuburg.
3. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN- Kaufrechtes.
4. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Verein MoVe und dem Teilnehmer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzen, die jener in ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt.
6. Personenbezogene Ausdrücke in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf beide Geschlechter gleichermaßen, auch wenn zur einfacheren Lesbarkeit nur die männliche Form angeführt ist.
7. Können aufeinanderfolgende Einheiten bzw. Veranstaltungen des Verein MoVe längerfristig aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophe, Epidemie, Pandemie, Sperre des entsprechenden Gebäudes/Raumes usw.) nicht stattfinden, kann für diese Einheiten eine Gutschrift gewährt werden. Die Höhe der Gutschrift liegt im Ermessen des Verein MoVe.
8. Kann eine Einheit bzw. Veranstaltung des Verein MoVe kurzfristig aufgrund von unvorhergesehenen organisatorischen Vorkommnissen (z.B. Wartungsarbeiten, Schulveranstaltungen bei denen der Turnsaal benötigt wird) nicht stattfinden, wird diese nicht nachgeholt. Ebenso wird der bereits bezahlte Beitrag nicht rückerstattet.
Änderungen vorbehalten!
Verein MOVE
Mittelstraße 11 3400 Klosterneuburg
ZVR 399491441
www.movefant.at
office@movefant.at
Stand Jänner 2022